Bildungsscheck individueller Zugang

  • förderberechtigt sind Einzelpersonen mit Wohnsitz in NRW (angesprochen werden insbesondere Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbständige), die gegenüber der Beratungsstelle darlegen und subventionserheblich erklären, dass das zu versteuernde Jahreseinkommen nicht mehr als 40 000 Euro bei Einzelveranlagung (80 000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) betrug.
  • der Nachweis des Einkommens muss erbracht werden durch einen Einkommenssteuerbescheid, eine steuerberaterliche bzw. fachanwaltliche Erklärung oder über eine Bescheinigung einer Behörde, aus der das zu versteuernde Jahreseinkommen ersichtlich ist (bei Ausgabe des Bildungsschecks darf der Nachweis nicht älter als drei Jahre sein)
  • die Betriebsgröße spielt im individuellen Zugang keine Rolle mehr
  • pro Kalenderjahr kann ein Bildungsscheck für eine berufliche Weiterbildung im individuellen Zugang erworben werden
  • über den Bildungsscheck werden 50 Prozent der Weiterbildungskosten, maximal jedoch 500 Euro, gefördert
  • die Weiterbildung muss in einem individuellen beruflichen Zusammenhang stehen

Bildungsscheck betrieblicher Zugang

  • förderberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit Arbeitsstätte in NRW, die weniger als 50 Beschäftigte haben
  • die Unternehmensgröße ist auf Nachfrage gegenüber der Bezirksregierung nachzuweisen (der Nachweis, z. B. ein Jahresabschluss, darf bei der Bildungsscheckausgabe nicht älter als drei Jahre sein)
  • pro Kalenderjahr können Unternehmen bis zu zehn Bildungsschecks für ihre Beschäftigten erhalten
  • es kann maximal ein betrieblicher Bildungsscheck für dieselbe Mitarbeiterin / denselben Mitarbeiter pro Kalenderjahr ausgegeben werden
  • folgende Unternehmen werden von einer Bildungsscheck-Förderung ausgeschlossen: Gemeinden, Kreise, kreisfreie Städte und Landesbehörden
  • Weiterbildungen, bei denen der/die Arbeitgeber*in gesetzlich zur Kostenübernahme verpflichtet ist, werden von einer Bildungsscheck-Förderung ausgeschlossen
  • übernommen werden 50 Prozent der Weiterbildungskosten, maximal jedoch 500 Euro pro Mitarbeiter/in (die andere Hälfte ist von dem Unternehmen zu tragen)

Kontakt individueller Zugang

 

Frau Walter:   a.walter@brilon.de

Tel.: 02961/9699-21

Kontakt betrieblicher Zugang

 

Herr Dülme  o.duelme@brilon.de

Tel.: 02961/9699-20