Hier erhalten Sie einen Überblick über die allgemeinen Dienstleistungen der Stadt Brilon und die Ansprechpersonen (Startseite: Dienstleistungen und Themenbereiche A-Z).
Im Dienstleistungsportal der Stadt Brilon sind die Dienstleistungen gebündelt, die bereits elektronisch abgewickelt werden können. Zum Dienstleistungsportal gelangen sie hier!
Marc
Reermann
Ordnungsamt, Sozialangelegenheiten und JobCenter (Fachbereich III)
Montag
08:00 - 12:30 - nur nach Terminvereinbarung
Dienstag
08:00 - 12:30 - nur nach Terminvereinbarung
Mittwoch
08:00 - 12:30 - nur nach Terminvereinbarung
Donnerstag
08:00 - 12:30 und 14:00 - 17:30 - nur nach Terminvereinbarung
Freitag
08:00 - 12:30 - nur nach Terminvereinbarung
Freitext
Terminvereinbarungen außerhalb dieser Zeiten sind bei Bedarf ebenfalls möglich.
Marc
Reermann
Ordnungsamt, Sozialangelegenheiten und JobCenter (Fachbereich III)
Montag
08:00 - 12:30 - nur nach Terminvereinbarung
Dienstag
08:00 - 12:30 - nur nach Terminvereinbarung
Mittwoch
08:00 - 12:30 - nur nach Terminvereinbarung
Donnerstag
08:00 - 12:30 und 14:00 - 17:30 - nur nach Terminvereinbarung
Freitag
08:00 - 12:30 - nur nach Terminvereinbarung
Freitext
Terminvereinbarungen außerhalb dieser Zeiten sind bei Bedarf ebenfalls möglich.
Schiedsamtsbezirk I | Schiedsamtsbezirk II |
Derkeres Quartal | Kreuziger Quartal |
Volker Elias | Christiana Kretzschmar |
Die Aufgaben des Schiedsamts nehmen Schiedsfrauen und -männer (Schiedspersonen) wahr, die vom Rat der Stadt Brilon auf die Dauer von fünf Jahren gewählt werden.
In Privatklagesachen, bei denen die Staatsanwaltschaft Anklage nur bei einem öffentlichen Interesse an der Strafverfolgung erhebt (Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, leichte Körperverletzung und fahrlässige Körperverletzung, Bedrohung sowie Sachbeschädigung), muss erst die Schiedsperson angerufen werden, bevor man sich an das Gericht wenden kann. Auch für eine Reihe von bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten ist ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren vorgeschrieben. Bei diesen Streitigkeiten ist eine Klage nur dann zulässig, wenn vorher versucht worden ist, in einem solchen Verfahren den Streit einvernehmlich beizulegen.
Darüber hinaus stehen die Schiedsämter auch für andere als die vorgenannten bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten zur Verfügung, in denen ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren nicht vorgeschrieben ist.
Wissenswertes über die Aufgaben der Schiedsämter und Schiedsstellen finden Sie unter: www.schiedsamt.de
Tag | Uhrzeit |
---|---|
Montag: | 08:00 - 12:30 - nur nach Terminvereinbarung |
Dienstag: | 08:00 - 12:30 - nur nach Terminvereinbarung |
Mittwoch: | 08:00 - 12:30 - nur nach Terminvereinbarung |
Donnerstag: | 08:00 - 12:30 und 14:00 - 17:30 - nur nach Terminvereinbarung |
Freitag: | 08:00 - 12:30 - nur nach Terminvereinbarung |