Hier erhalten Sie einen Überblick über die allgemeinen Dienstleistungen der Stadt Brilon und die Ansprechpersonen (Startseite: Dienstleistungen und Themenbereiche A-Z).
Im Dienstleistungsportal der Stadt Brilon sind die Dienstleistungen gebündelt, die bereits elektronisch abgewickelt werden können. Zum Dienstleistungsportal gelangen sie hier!
 

Grundsteuer

Hier finden Sie die zuständige Abteilung und die Ansprechpersonen der Stadt Brilon i.R.d. Erhebung der Grundsteuern.

Bitte beachten Sie jedoch den nachstehenden Hinweis und wenden Sie sich bei Fragen zur Grundsteuerreform an das zuständige Finanzamt.


Wichtige Information zur Grundsteuerreform:

Im Zuge der Grundsteuerreform müssen die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer in der Zeit vom 01. Juli bis 31. Oktober 2022 eine Erklärung zur Feststellung des Grundstückswerts (Feststellungserklärung) beim zuständigen Finanzamt einreichen.

Hier finden Sie eine Information des Ministeriums der Finanzen NRW zur Grundsteuerreform.

Für Rückfragen zum Thema Grundsteuerreform und der Erklärung der Grundstückseigentümer zur Feststellung des Grundsteuerwerts stehen Ihnen die Ansprechpersonen Ihres zuständigen Finanzamts zur Verfügung.

Für den Bereich Brilon:

Hotline des Finanzamts Brilon: 02961/788-1959

Weitere Infos finden die Bürger zudem auf der Internetseite: www.grundsteuer.nrw.de
 

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Erhebung der Grundsteuern / Stadt Brilon

Ihre Ansprechperson

m.schoenfelder@­brilon.de
02961 / 794-314
Details
Stadtverwaltung Brilon - Amtshaus
Raum: Amtshaus, Zimmer 44
Bahnhofstraße 33
59929 Brilon
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:08:00 - 12:30
Dienstag:08:00 - 12:30
Mittwoch:08:00 - 12:30
Donnerstag:08:00 - 12:30 und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag:08:00 - 13:00 Uhr
Terminvereinbarungen außerhalb dieser Zeiten sind möglich.

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